Vorsorgevollmacht erstellen
Erstellen Sie eine Vorsorgevollmacht für Deutschland: Bevollmächtigung einer Vertrauensperson für Gesundheit (§ 1904 BGB), Aufenthalt, Behörden, Vermögen und gerichtliche Vertretung. Vorrang vor einer gerichtlich bestellten Betreuung nach § 1896 Abs. 2 Satz 2 BGB.
Vorsorgevollmacht
Ich, , geboren am , wohnhaft:
erteile hiermit — bei klarem Verstand und aus freiem Willen — vorsorglich für den Fall, dass ich meine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen kann, die nachstehende Vollmacht. Diese Vollmacht dient der Vermeidung einer gerichtlich bestellten Betreuung (§ 1896 Abs. 2 Satz 2 BGB) und bleibt auch dann wirksam, wenn ich meine Geschäfts- oder Einwilligungsfähigkeit verliere (§ 1823 BGB in der seit dem 1. Januar 2023 geltenden Fassung des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts).
Bevollmächtigter
Als Bevollmächtigte(n) benenne ich:
Umfang der Vollmacht
Die Vollmacht erstreckt sich — nach Maßgabe der jeweils getroffenen Auswahl — auf die folgenden Angelegenheiten. Sie ist als Generalvollmacht im Sinne des § 1823 BGB ausgestaltet und umfasst die Befugnis, die Angelegenheiten der genannten Bereiche in meinem Namen und auf meine Rechnung rechtsgeschäftlich, behördlich und gerichtlich zu besorgen:
1. Gesundheitssorge und Pflege (ärztliche Untersuchungen, Heilbehandlungen, pflegerische Maßnahmen, § 1904 BGB): .
2. Aufenthaltsbestimmung (Wohnsitzwahl, Aufenthalt, Umzug in ein Pflege- oder Betreuungseinrichtung): .
3. Post- und Fernmeldeverkehr (Empfang, Öffnung und Erledigung meiner Post, Einsicht in Fernmeldeverkehr): .
4. Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungsträger (Anträge, Nachweise, Vertretung gegenüber Ämtern): .
5. Vermögenssorge (Bank- und Sparkonten, Geldanlagen, Verträge, Grundstücke, Steuerangelegenheiten): .
6. Vertretung vor Gericht (auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit): .
7. Auskünfte und Akteneinsicht (Einholung von Auskünften, Einsicht in Akten, Entgegennahme von Ausweisdokumenten und Bescheiden, auch gegenüber Ärzten und Sozialleistungsträgern): .
Vorrang vor Betreuerbestellung (§ 1896 Abs. 2 Satz 2 BGB)
Mit Erteilung dieser Vollmacht ist der aufschiebende Vorrang des privaten Vorsorgehandelns vor einer gerichtlichen Betreuung verbunden: das Betreuungsgericht darf einen Betreuer für die genannten Angelegenheiten nicht bestellen, solange mein Bevollmächtigter in der Lage ist, diese Angelegenheiten für mich zu besorgen und bereit ist, dies zu tun (§ 1896 Abs. 2 Satz 2 BGB). Die Vollmacht ersetzt für die abgedeckten Bereiche eine rechtliche Betreuung; sie schließt eine Betreuung in nicht abgedeckten Bereichen nicht aus.
Beginn der Vollmacht
Im Außenverhältnis — also gegenüber Banken, Behörden, Ärzten und anderen Dritten — ist diese Vollmacht ab ihrer Ausstellung sofort wirksam (§ 1823 BGB), ungeachtet etwaiger ergänzender notarieller Beglaubigung. Im Innenverhältnis zwischen mir und dem Bevollmächtigten gilt die folgende, von mir getroffene Bestimmung zum Zeitpunkt der Ausübung: .
Kontrollbetreuer (§ 1816a BGB)
.
Widerruf
Diese Vollmacht ist . Im Falle des Widerrufs ist dem oder der Bevollmächtigten die Vollmachtsurkunde herauszugeben bzw. eine beglaubigte Abschrift zurückzufordern. Bis zur Herausgabe ist der oder die Bevollmächtigte verpflichtet, Dritten gegenüber auf den Widerruf hinzuweisen. Sollte ich den Widerruf einmal nicht mehr selbst erklären können, ist mein Bevollmächtigter verpflichtet, die Vollmacht niederzulegen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (insbesondere bei Pflichtwidrigkeiten zu meinem Nachteil).
Ausfertigung, Aufbewahrung und Haftung
Ich bitte die Banken, Behörden, Ärzte und sonstigen Dritten, dem oder der Bevollmächtigten eine Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift dieser Vollmacht als Nachweis der Vertretungsmacht genügen zu lassen.
Ort: , Datum:
Unterschrift des Vollmachtgebers (eigenhändig, § 126 BGB): ______________________________ ()
Vorstehende Vorsorgevollmacht von mir selbst errichtet und eigenhändig unterschrieben.
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